Revisionsklausur

Reicht es aus nach § 145a I, wenn die rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht erst nach Zustellung an den Verteidiger zu den Akten gelangt?

Ja, 145a Rn. 2
 
Unterschied zw. rechtsgeschäftlicher und gesetzlicher Zustellungsvollmacht liegt darin, dass letztere zur Vereinfachung des Zustellungsweses vom Willen des Angeklagten unabhängig ist - also auch dann gilt, wenn die dem Verteidiger eteilte Vollmacht die Inempfangnahme von Zustellungen gerade nicht umfasst.

Diskussion