Definitionen  

GrundR, ÖffR

Allg. Bedeutung

(§ 90 II 2 BVerfGG)

Wenn die Entscheidung des BVerfG die Klärung grundsätzlicher Fragen erwarten lässt und es über den Fall des Beschwerdeführers hinaus zahlreiche gleichgelagerte Fälle mitentscheidet.

Diskussion