Sachkundeprüfung §34a-Schein

Recht der Sicherheit und Öffentlichen Ordnung

Was sind die Artikel 1-19 im Grundgesetz?

Im Artikel 1-19 sind die Grundrechte verankert.
 
Die Grundrechte dienen dem Bürger als Abwehrrechte vor staatlicher Machtentfaltung, aber auch im Umgang mit anderen Menschen (sog. Drittwirkung), was bedeutet das auch Sicherheitsmitarbeiter das GG im Dienst beachten müssen.. 
 
Aus den Grundrechten gehen die sogenannten Rechtsgüter hervor:
  • Leben
  • Gesundheit
  • Freiheit
  • Ehre
  • Eigentum
  • Besitz
  • Hausrecht
  • usw.
 
Die Grundrechte die für das Bewachungsgewerbe von hoher Bedeutung sind die Artikel 1, 2, 3, 5, 10, 13 und 14.
  • 1. Menschenwürde
    • Absatz 1 - Die Würde des Menschen ist unantastbar
  • 2. Freiheitsgrundsatz
    • Absatz 1 - Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (soweit er nicht die Rechte anderer verletzt + nicht gg Ordnung oder Sittengesetz verstößt)
    • Absatz 2 - Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (In dieses Recht darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden)
  • 3. Gleichheitsgrundsatz
    • Absatz 1 - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
    • Absatz 2 - Männer und Frauen sind gleichberechtigt
  • 5. Meinungsfreiheit
    • Absatz 1 - Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
    • Absatz 2 - Schranken wo z.B. andere Menschen beleidigt oder verleumdet werden
  • 10. Brief- und Postgeheimnis
    • Das Brief- und Postgeheimnis garantiert, dass die Kommunikation und Übermittlung von Nachrichten geschützt wird. 
      Ziel: Freie und private Kommunikation
  • 13. Unverletzlichkeit der Wohnung
    • Der Besitzer darf frei entscheiden, wer die Wohnung betreten darf
    • Eine Hausdurchsuchung durch die Polizei ist nur mit Genehmigung oder eines bestimmten Grundes erlaubt - der Polizei kann also auch der Zutritt verwehrt werden.
  • 14. Recht auf Eigentum
    • Man kann mit dem Eigentum so verfahren, wie man möchte. Dabei sind auch geistige Eigentümer wie "Urheberrechte" gemeint.
    • Absatz 2 - Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Diskussion