Sachkundeprüfung §34a-Schein

Recht der Sicherheit und Öffentlichen Ordnung

Bewachungsgewerbe vs. Polizei

Ein Bewachungsunternehmen kann niemals über hoheitliche Befugnisse verfügen, weil sie nicht das Gewaltmonopol des Staates repräsentieren.
 
Aufgaben der Polizei:
  • Verfolgung von Straftaten / Ordnungswidrigkeiten
  • die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • präventiv (vorbeugend) und repressiv (Strafverfolgung) tätig
 
Das Bewachungsgewerbe hingegen hat diese Rechte nicht und verfügt nur, wie jeder andere Mensch auch, über Jedermanns-rechte. Hierfür benötigt es aber einen Rechtfertigungsgrund.
 

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