Sachkundeprüfung §34a-Schein

Gewerberecht

Was fällt alles unter die Bewachungsverordnung?

  • Haftpflichtversicherung - §6 BewachV
    • Der Unternehmer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten.
    • Die Mindesthöhe der Versicherungssumme ist festgelegt:
      • min. 1. Mio € für Personenschäden
      • min. 250.000€ für Sachschäden
      • min. 15.000€ für das Abhandenkommen bewachter Sachen
      • min. 12.500€ für reine Vermögensschäden
  • Datenschutz - §8 BewachV
    • Der Unternehmer muss sich an die Datenschutzrichtlinien nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes halten.
    • Die Mitarbeiter müssen schriftlich darüber informiert werden, dass Informationen über andere Personen und Unternehmen nicht unbefugt offenbart werden.
  • Anmeldung von Beschäftigten - §9 BewachV
    • Beschäftigte Person muss angemeldet werden (>18, darf nicht kriminell sein und muss IHK unterrichtet sein)
  • Dienstanweisung - §10 BewachV
    • auch Unfallverhütungsvorschriften genannt
    • Inhalt der Anweisung:
      • Wachperson besitzt keine hoheitlichen Rechte
      • Wachperson darf nur mit Zustimmung des Unternehmers eine Schuss-, Hieb-, oder Stoßwaffe sowie Reizstoffsprühgeräte führen
      • Wachperson muss nach Benutzung einer Waffe sofort den Unternehmer und einer Polizeidienststelle informieren
  • Dienstausweis - §11 BewachV
    • Jeder Mitarbeiter muss einen Dienstausweis haben und bei sich tragen
    • Inhalt:
      • Name
      • Name + Anschrift vom Unternehmen
      • Lichtbild
      • Unterschrift beider Parteien
      • Nr. des Personalausweises
      • Fortlaufende Nummer
    • Im Öffentlichen Raum müssen die Mitarbeiter ein Namensschild oder eine Kennnummer tragen (ausgenommen: Ladendetektive)
  • Dienstkleidung - §12 BewachV
    • Es ist verboten Dienstkleidung oder Abzeichen zur tragen, die Uniformen bzw. Abzeichen von Streitkräften und Behörden (Armee, Polizei, etc.) ähnlich sieht und somit Verwechslungsgefahr besteht.
    • Außerdem muss die Dienstkleidung während des Dienstes getragen werden, damit erkennbar ist, ob jmd. gerade im Dienst ist, oder nicht.
  • Behandlung von Waffen und Anzeigepflicht - §13 BewachV
    • Wenn Waffen benötigt werden (z.B. Geld- und Werttransport) gibt es Regeln
      • Unternehmer sorgt für die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
      • Unternehmer stellt sicher, dass ausgehändigte Waffen nach Feierabend wieder ordnungsgemäß zurückgegeben werden
      • Sollte eine Waffe benutzt worden sein, ist dies der Behörde und Polizei zu melden

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