Sachkundeprüfung §34a-Schein

Gewerberecht

Welche Zulassungen im Sicherheitsgewerbe gibt es überhaupt?

1. 40 Stunden – Unterrichtung

Mit dieser 40-stündigen Unterrichtung darf man bei einem gewerblichen Sicherheitsunternehmen arbeiten (nur als Mitarbeiter – nicht als Unternehmer). Man darf aber nicht als Türsteher an gasgewerblichen Diskotheken, als Citystreife im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, im Schutz vor Ladendieben, oder in leitender Tätigkeit bei Flüchtlingsunterkünften/Erstaufnahmeeinrichtungen und zugangsgeschützten Großveranstaltungen tätig sein.

2. 80 Stunden – Unterrichtung

Seit 01.12.2016 entfällt die 80h-Unterrichtung.
Bisher war diese nötig für Personen, die ein Sicherheitsgewerbe eröffnen wollten. Dafür wird jetzt die Sachkundeprüfung benötigt.

3. Sachkundeprüfung nach §34a GewO

Mit dieser, bei der IHK abgeschlossenen, Prüfung darf man sowohl als Unternehmer als auch als Mitarbeiter in einem Sicherheitsunternehmen tätig sein. Die Prüfung dauert max. 120 Minuten im schriftlichen Teil. Danach folgt eine mündliche Prüfung wenn der schriftliche Teil erfolgreich abgeschlossen wurde. Die mündliche Prüfung dauert in der Regel ca. 15 Minuten. Sind beide Teile bestanden, erhält man den Sachkundenachweis. Mit diesem Abschluss darf man als Türsteher an gastgewerblichen Diskotheken, als Citystreife im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, im Schutz vor Ladendieben , oder in leitender Tätigkeit bei Flüchtlingsunterkünften/Erstaufnahmeeinrichtungen und zugangsgeschützten Großveranstaltungen arbeiten.

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