Definitionen  

ZivR, DeliktsR

Höhere Gewalt

Betriebsfremdes, von außen einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar war und durch größte Sorgfalt mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht abgewendet werden konnte.

 
—> der menschlichen Beherrschbarkeit entzogen
—> durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen
 

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