Definitionen  

ZivR, DeliktsR

Unabwendbares Ereignis

Unabwendbar ist ein Ereignis, das auch durch äußerst mögliche Sorgfalt vom überdurchschnittlichen Fahrer (Idealfahrer) nicht abgewendet werden kann.

Erforderlich ist dafür ein sachgemäßes und geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen Maßstab hinaus.

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