Tenorierung

VU, Sachentscheidung nach Einspruch: Aufhebung des VUs gegen Beklagten

Das Versäumnisurteil vom ... wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 
 
Der Beklagte trägt die Kosten der Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 
 
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet. 

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