Grundgesetz

Art. 1 I GG

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
 
  • als Reaktion auf NS-Zeit
  • bei Gefahr muss der Staat eingreifen
  • Mensch muss immer Subjekt aller staatl. Handlung sein und niemals Objekt

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