Definitionen

Subjektives/Objektives Recht

Objektives Recht:
  • Gesamtheit aller Rechtsvorschriften
    • formelle Gesetze
    • Verordnungen, Satzungen, usw.
  • wirken auf den Bürger ein
  • allein deshalb hat der Bürger aber noch keinen Anspruch darauf
  • man kann hier also nicht gegen klagen, weil es keine subjektiven Bezugspunkte gibt
 
Subjektives Recht:
Das subjektive Recht ist ein Rechtssatz, der dem Schutz des Einzelnen zu dienen bestimmt ist.
 
  • konkrete Rechtslage für eine Einzelperson oder eine Gruppe
  • ein rechtlich gewährleisteter konkreter Anspruch, etwas zu tun oder zu unterlassen
  • Rechtsnormen, die nicht nur objektive Rechtspflichten festlegt, sondern auf die Bürger auch einen Anspruch haben
  • man darf sich also darauf berufen (z.B. klagen)

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