Sachkundeprüfung §34a-Schein

Datenschutz

Wann ist eine Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen erlaubt?

  • zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen
  • zur Wahrnehmung des Hausrechts
  • zur Wahrnehmung berechtiger Interessen für konkret festgelegte Zwecke
 
Bei der Überwachung von Parkplätzen, Einkaufzentren etc. gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit als ein besonders wichtiges Interesse
 
Sie muss erkennbar gemacht werden (z.B. Schild am Eingang)

Diskussion