Sachkundeprüfung §34a-Schein

Datenschutz

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gibt es im Datenschutz?

Diese sind im §9 geregelt.
 
  • Zutrittskontrolle
    • Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen
  • Zugangskontrolle
    • Nutzung von Datenverarbeitungsanlagen
  • Zugriffskontrolle
    • Ausschließlich auf berechtige Daten kann zugegriffen werden
  • Weitergabekontrolle
    • während Transport darf lesen, kopieren, verändern oder entfernen nicht möglich sein
  • Eingabekontrolle
    • Es muss ersichtlich sein, ob und von wem Daten geändert, eingegeben oder entfernt worden sind
  • Auftragskontrolle
    • Bearbeitung nur wie im Auftrag möglich
  • Verfügbarkeitskontrolle
    • Schutz vor zufälliger Zerstörung oder Verlust
  • Trennungsgebot
    • Gewährleistung das zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können

Diskussion