Sachkundeprüfung §34a-Schein

Bürgerliches Gesetzbuch

Was versteht man unter einer Sache oder einem Tier gemäß BGB?

Begriff der Sache §90 BGB
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
 

Tiere §90a BGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Dinge die man also anfassen kann, sind Sachen. Wasser selbst ist keine Sachen, Wasser in einer Flasche ja.

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