Sachkundeprüfung §34a-Schein

Bürgerliches Gesetzbuch

Worin unterscheiden sich Eigentum und Besitz?

Eigentum §903 BGB
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. 
 
-> Rechtliche Gewalt
 

Besitz §845 BGB 
Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

-> Tatsächliche Gewalt

Beispiel: Vater leiht dem Sohn sein Auto, Person A mietet von Person B die Wohnung. Der Verkauf des Autos oder der Wohnung darf nur derjenige mit der rechtlichen Gewalt.

Besitzt der Eigentümer die Sache gerade selbst, so spricht man von Eigenbesitz ansonsten vom Fremdbesitz

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