Sachkundeprüfung §34a-Schein

Bürgerliches Gesetzbuch

Was bedeutet das Fundrecht?

Wer eine verlorene Sache findet muss den Fund dieser Sache bei der entsprechenden Person (Verlierer, Eigentümer, sonstiger Empfangsberechtigter) anzeigen.
 

Kennt er diese Personen nicht, muss eine Anzeige bei der entsprechenden Behörde erfolgen. Diese Pflicht zur Anzeige bei der Behörde entfällt, wenn der Wert der Sache unter 10 € liegt.

Ein Verstoß gegen dieses Gesetz stellt i.d.R. den Straftatbestand der Unterschlagung dar.

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