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Was sind Rechtfertigungsgründe und welche gibt es?
Was sind Rechtfertigungsgründe und welche gibt es?
Was sind Rechtfertigungsgründe und welche gibt es?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einige Rechte auf die ein Sicherheitsmitarbeiter – aber auch jeder andere Bürger – in bestimmten Situationen als Rechtfertigungsgrund, zurückgreifen kann. Diese Rechtfertigungsgründe machen eine normalerweise widerrechtliche Handlung zu einer erlaubten Handlung.
§127 StPO Vorläufige Festnahme
- auf frischer Tat getroffen (selbst gesehen) oder verfolgt (jemand anderes hat es gesehen)
- Identität unbekannt
- oder Fluchtverdacht besteht
§§227 BGB, 32 StGB Notwehr
- Angriff eines Menschen
- gegenwärtig (unmittelbar davor oder währenddessen) & rechtswidrig
- auf ein Rechtsgut
Nothilfe = Notwehr für andere
Beispiel: Rausschmeißen aus der Disco oder befriedetem Gebiet nach Aufforderung des Verlassen ist ein Angriff auf das Rechtsgut Besitz und Eigentum und kann deshalb - verhältnismäßig - unter dem Rechtfertigungsgrund Notwehr geschehen.
§34 StGB Rechtfertigender Notstand
- gegenwärtige Gefahr für RG
- nicht anders abwendbar
- Abwägung der RG
- Angemessenheit
Beispiel: Mann will sich auf dem Bahnsteig anzünden. Oder Betrunkener will ins Auto steigen und los fahren.
§229 BGB Allgemeine Selbsthilfe
- zivilrechtlicher Anspruch
- "Polizei nicht da"
- sofortiges Eingreifen nötig
Beispiel: Kind bei Diebstahl festhalten
Person bei Sachschaden an Regal durch Ausrutschen
§§859,860 BGB Selbsthilfe des Besitzers / Besitzdieners
- Besitzstörung
- Besitzentzug
Beispiel:
Personen springen in der Bahn auf den Sitzen rum (Besitzstörung)
§228 BGB Defensiv-Notstand
- drohende Gefahr durch die Sache
- Erforderlichkeit
- Schaden = verhältnismäßig
Beispiel:
Hund läuft frei umher und greift mich an. Ich wehre mich und verletze den Hund Kind sitzt im Auto in der Sonne und ist am "röcheln". Beschädigung des Autos ist in Ordnung.
§904 BGB Aggressiv-Notstand
- gegenwärtige Gefahr
- Notwendigkeit
- Abwägung der Rechtsgüter
Besonderheit: Schadensersatzpflicht
Beispiel:
Hund greift mich an und ich reiß bei einem Zaun eine Holzlatte aus um mich zu verteidigen.
Sachbeschädigung liegt vor, aber die Gesundheit und Unversehrtheit des Menschen ist wichtiger als der Zaun.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einige Rechte auf die ein Sicherheitsmitarbeiter – aber auch jeder andere Bürger – in bestimmten Situationen als Rechtfertigungsgrund, zurückgreifen kann. Diese Rechtfertigungsgründe machen eine normalerweise widerrechtliche Handlung zu einer erlaubten Handlung.
§127 StPO Vorläufige Festnahme
- auf frischer Tat getroffen (selbst gesehen) oder verfolgt (jemand anderes hat es gesehen)
- Identität unbekannt
- oder Fluchtverdacht besteht
§§227 BGB, 32 StGB Notwehr
- Angriff eines Menschen
- gegenwärtig (unmittelbar davor oder währenddessen) & rechtswidrig
- auf ein Rechtsgut
Nothilfe = Notwehr für andere
Beispiel: Rausschmeißen aus der Disco oder befriedetem Gebiet nach Aufforderung des Verlassen ist ein Angriff auf das Rechtsgut Besitz und Eigentum und kann deshalb - verhältnismäßig - unter dem Rechtfertigungsgrund Notwehr geschehen.
§34 StGB Rechtfertigender Notstand
- gegenwärtige Gefahr für RG
- nicht anders abwendbar
- Abwägung der RG
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Beispiel: Mann will sich auf dem Bahnsteig anzünden. Oder Betrunkener will ins Auto steigen und los fahren.
§229 BGB Allgemeine Selbsthilfe
- zivilrechtlicher Anspruch
- "Polizei nicht da"
- sofortiges Eingreifen nötig
Beispiel: Kind bei Diebstahl festhalten
Person bei Sachschaden an Regal durch Ausrutschen
§§859,860 BGB Selbsthilfe des Besitzers / Besitzdieners
- Besitzstörung
- Besitzentzug
Beispiel:
Personen springen in der Bahn auf den Sitzen rum (Besitzstörung)
§228 BGB Defensiv-Notstand
- drohende Gefahr durch die Sache
- Erforderlichkeit
- Schaden = verhältnismäßig
Beispiel:
Hund läuft frei umher und greift mich an. Ich wehre mich und verletze den Hund Kind sitzt im Auto in der Sonne und ist am "röcheln". Beschädigung des Autos ist in Ordnung.
§904 BGB Aggressiv-Notstand
- gegenwärtige Gefahr
- Notwendigkeit
- Abwägung der Rechtsgüter
Besonderheit: Schadensersatzpflicht
Beispiel:
Hund greift mich an und ich reiß bei einem Zaun eine Holzlatte aus um mich zu verteidigen.
Sachbeschädigung liegt vor, aber die Gesundheit und Unversehrtheit des Menschen ist wichtiger als der Zaun.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einige Rechte auf die ein Sicherheitsmitarbeiter – aber auch jeder andere Bürger – in bestimmten Situationen als Rechtfertigungsgrund, zurückgreifen kann. Diese Rechtfertigungsgründe machen eine normalerweise widerrechtliche Handlung zu einer erlaubten Handlung. §127 StPO Vorläufige Festnahme - auf frischer Tat getroffen (selbst gesehen) oder verfolgt (jemand anderes hat es gesehen) - Identität unbekannt - oder Fluchtverdacht besteht §§227 BGB, 32 StGB Notwehr - Angriff eines Menschen - gegenwärtig (unmittelbar davor oder währenddessen) & rechtswidrig - auf ein Rechtsgut Nothilfe = Notwehr für andere Beispiel: Rausschmeißen aus der Disco oder befriedetem Gebiet nach Aufforderung des Verlassen ist ein Angriff auf das Rechtsgut Besitz und Eigentum und kann deshalb - verhältnismäßig - unter dem Rechtfertigungsgrund Notwehr geschehen. §34 StGB Rechtfertigender Notstand - gegenwärtige Gefahr für RG - nicht anders abwendbar - Abwägung der RG - Angemessenheit Beispiel: Mann will sich auf dem Bahnsteig anzünden. Oder Betrunkener will ins Auto steigen und los fahren. §229 BGBAllgemeine Selbsthilfe - zivilrechtlicher Anspruch - "Polizei nicht da" - sofortiges Eingreifen nötig Beispiel: Kind bei Diebstahl festhalten Person bei Sachschaden an Regal durch Ausrutschen §§859,860 BGB Selbsthilfe des Besitzers / Besitzdieners - Besitzstörung - Besitzentzug Beispiel: Personen springen in der Bahn auf den Sitzen rum (Besitzstörung) §228 BGB Defensiv-Notstand - drohende Gefahr durch die Sache - Erforderlichkeit - Schaden = verhältnismäßig Beispiel: Hund läuft frei umher und greift mich an. Ich wehre mich und verletze den Hund Kind sitzt im Auto in der Sonne und ist am "röcheln". Beschädigung des Autos ist in Ordnung. §904 BGB Aggressiv-Notstand - gegenwärtige Gefahr - Notwendigkeit - Abwägung der Rechtsgüter Besonderheit: Schadensersatzpflicht Beispiel: Hund greift mich an und ich reiß bei einem Zaun eine Holzlatte aus um mich zu verteidigen. Sachbeschädigung liegt vor, aber die Gesundheit und Unversehrtheit des Menschen ist wichtiger als der Zaun.
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