Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

Sinn & Zweck des Strafrechts

Gilt im öffentlichen Recht
 
Sinn & Zweck des Strafrechts
Gilt im öffentlichen Recht

Zwecke oder Funktionen des Strafrechts

  1. Vergeltungstheorie

Tut jemand etwas Böses, so muss er dafür bestraft werden.

  1. Generalprävention

Die Allgemeinheit soll von der Begehung von Straftaten abgeschreckt werden.

  1. Spezialprävention

Der Täter soll von der Begehung weiterer Straftaten abgeschreckt werden.

  1. Resozialisierung

Wer in Deutschland eine Straftat begangen hat, der soll durch die Resozialisierung die Möglichkeit haben wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden.

  1. Rechtsfrieden

Die Rechtsgüter sollen vor Bedrohung und Verletzung geschützt werden. Dies wäre ohne das Strafrecht so nicht möglich.

Diskussion