Revisionsklausur

Prüfungsumfang des Revisionsgerichts?

- prüft lediglich Rechtsfehler
- keine eigene Beweiswürdigung
- Rev. auch erfolgreich, wenn Verfahrensfehler nur Verzögerung der Vollstreckungbarkeit bedeutet
- idR keine Beweisaufnahmen; bei Verfahrensfehlern aber möglich

Diskussion