Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung

Objektiver Tatbestand
Wer eine Körperverletzung durch eine der folgenden Arten begeht:
  • durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen 
  • mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
  • mittels eines hinterlistigen Überfalls
  • mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
  • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
 
Bestrafung
  • 6 Monate bis 10 Jahre 
  • Minder schwere Fälle die Hälfte
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
Offizialdelikt
 
Versuch strafbar?
Ja

Diskussion