Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 223 StGB Vorsätzliche Körperverletzung

Objektiver Tatbestand
Wer eine andere Person
  • körperlich misshandelt (Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens - z.B. Hervorrufen von Schmerz
  • an der Gesundheit schädigt (Substanzverletzung am Körper - z.B. Brechen eines Armes)
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz, Fahrlässig
 
Bestrafung
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren 
  • Geldstrafe
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
relatives Antragsdelikt
 
Versuch strafbar?
Ja

Diskussion