Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 221 StGB Aussetzung

Objektiver Tatbestand
Wer einen Menschen
  • in eine hilflose Lage versetzt oder im Stich lässt (obwohl er ihn in seiner Obhut hat) die eine Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung mit sich zieht
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
 
Bestrafung
  • FS von 3 Monaten bis 5 Jahren 
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
Offizialdelikt
 
Versuch strafbar?
Nein 

Diskussion