Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 238 StGB Nachstellung (Stalking)

Objektiver Tatbestand
  • unbefugtes Nachstellen von Menschen durch
    • Aufsuchen räumlicher Nähe
    • Über Mittel der Kommunikation Kontakt aufzunehmen (auch über Dritte)
    • missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten für Bestellungen
    • ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht 
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
 
Bestrafung
  • FS bis zu 3 Jahren 
  • Geldstrafe
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
relatives Antragsdelikt
 
Versuch strafbar?
Nein

Diskussion