Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 240 StGB Nötigung

Objektiver Tatbestand
  • mithilfe von Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen 
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
 
Bestrafung
  • FS bis 3 Jahre
  • GS
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
Offizialdelikt
 
Versuch strafbar?
Ja

Diskussion