Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 242 StGB Diebstahl

Objektiver Tatbestand
  • wegnehmen einer fremden beweglichen Sache mit Absicht, die Sache sich oder eine Dritten rechtswidrig zuzueignen 
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
 
Bestrafung
  • FS bis 5 Jahre 
  • GS
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
absolutes Antragsdelikt (Haus- und Familiendiebstahl §247 StGB)
relatives Antragsdelikt (25-50€)
Offizialdelikt (>50€)

 
Versuch strafbar?
Ja

Diskussion