Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 244 StGB Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

Objektiver Tatbestand
  • begehen eines Diebstahls mit einer Waffe oder einem gefährlichem Werkzeug
  • andere Mittel mit Absicht den Widerstand einer Person mit Gewalt zu verhindern
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
 
Bestrafung
  • FS von 6 Monate bis 10 Jahre
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
Offizialdelikte
 
Versuch strafbar?
Ja

Diskussion