Qualitätssicherung

Welche Rechte haben LM-Kontrolleure im Rahmen einer Kontrolle

  • Zutritt zu sämtlichen Betriebs- und Verkaufsräumen
  • Recht zur Einsicht in die geschäftlichen Aufzeichnungen, Bücher und andere Unterlagen
  • Recht zur Einholung von Auskünften über die Herstellung der Produkte
  • Recht zur Probenentnahme
  • Recht zur Beschlagnahmung von LM und Bedarfsgegenständen
  • Recht zur Aussprache von verbindlichen Anordnungen
  • Bei Gefahr in Verzug: Recht zur Kontrolle auch außerhalb der Öffnungszeiten

Diskussion