WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 4 - Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen

Erläutere im Kontext des IDW RS HFA 4 die folgenden Begriffe:
 
a) Schwebendes Geschäft
b) Zeitraum des Schwebezustandes
c) Drohender Verlust
 

a) Schwebendes Geschäft: Ein Schwebendes Geschäft ist ein gegenseitiger Vertrag mit Gegenleistungspflichten der Vertragspartner (wirtschaftlicher Austausch) im Schwebezustand.
 
Keine Gesellschaftsrechtlichen Verträge
 
b) Schwebezustand: Der Schwebezustand beginnt mit dem Abschluss des Vertragsabschlusses (bei einem für die bilanzierende Gesellschaft nachteiligen Vertrag reicht das Vertragsangebot aus; gleiches gilt bei einem Vertrag mit aufschiebender Bedingung). Der Schwebezustand endet mit der Erfüllung der Sachleistung. Geldleistung führt nicht zur Beendigung des Schwebezustandes.
 
c) Drohender Verlust: Hinreichend konkretisierter Verpflichtungsüberschuss. Die Verpflichtung muss im Zusammenhang mit zukünftigen Verpflichtungen stehen (bei Vergangenheitsbezug liegt eine Verbindlichkeitenrückstellung vor.
 
Prinzip:
 
Wert der Leistungsverpflichtung > Wert der Gegenleistung
 
 
 
 

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