WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 4 - Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen

Erläutere den Ansatz der Drohverlustrückstellung 

Der Ansatz erfolgt gem. §249 Abs.1 S.1 HGB erfolgt, wenn die abstrakte und konkrete Passivierungsfähigkeit gegeben ist:
 

(1) Leistungszwang ggü einem anderen, dem sich der Kfm nicht entziehen kann (Außenverpflichtung)

(2) wirtschaftliche Belastung am Abschlussstichtag

(3) Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Im Rahmen der Drohverlustrückstellung ist das auslösende Ereignis der Abschluss eines gegenseitigen Vertrages oder das Angebot eines für die Gesellschaft nachteiligen Vertrages.

Diskussion