WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 30 - Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

Erläutere die Erstbewertung von Pensionsrückstellungen
 
(Keine Berücksichtigung von wertpapiergebundenen Rückstellungen)

Rst. wird in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen ERfüllungsbetrages gebilet. 
 
Die Ermittlung erfolgt finanzmathematisch mittels wahlweise Projected-Unit-Credit Method oder Teilwert-Verfahren zum Barwert.
 
Insbesondere sind dabei folgende Schätzparameter zu berücksichtigen: 
- Lohnentwicklung
- Mortalität
- Altersgrenze für Eintritt
- Fluktuation
- BMG für SozV und RentV
 
--> Parameter können innerhalb von 3 Monaten vor dem Abschlussstichtag ermittelt werden, wenn kein wesentlicher Unterschied zum Stichtag entsteht. 
 
Die ermittelte Verpflichtung wird gem. §253 Abs. 2 HGB über eine pauschale Laufzeit von 15 Jahren mit dem Durchschnittszins der vergangenen 10 Jahre zu diskontieren.
 
Gem. §246 Abs.2 S.2 muss das Deckungsvermögen mit der Rückstellung saldiert werden.
 
Das Deckungsvermögen wird gem. §246 Abs. 2 S.3 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Es liegt demnach die Bewertungshierarchie des §255 Abs. 4 HGB vor. Der die AHK übersteigende Betrag unterliegt gem. §268 Abs. 8 S.3 HGB der Ausschüttungsperre.
 
 
 

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