WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 30 - Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

Wie werden wertpapiergebundene Versorgungszussagen bilanziert ? 

Die Rückstellung ist höhe des Zeitwertes der Wertpapiere zu bilden. Es erfolgt eine Saldierung mit den WP sofern diese Deckungsvermögen gem. §246 Abs.2 S.2 HGB darstellen. 
 
Liegt kein Deckungsvermögen vor, kann auch eine Bewertungseinheit gem. §254 HGB vorliegen

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