WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 6 - Änderung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Was ist eine Änderung im Sinne des IDW RS HFA 6 ?

Jede Anpassung von Zahlen in Bilanz/GuV sowie Angaben im Anhang und LB. Schreibfehler sind keine Änderung im Sinne des RS 6.
 
Der RS 6 erfasst dabei nur Anpassungen nach der Feststellung. Anpassung nach dem Ende der Prüfung sind grds. möglich in Verbindung mit einer Nachtragsprüfung. 

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