WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 6 - Änderung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Wie werden Angabefehler im Lagebericht und im Anhang korrigiert?

Korrektur nur wenn Fehler wesentlich für die VFE-Lage ist oder der verletzten Rechtsnorm besondere Bedeutung zukommt. Fehler können immer durch Rückwärtsänderung korrigiert werden. In diesem Fall wird immer eine Nachtragsprüfung notwendig.
 
Unter Berücksichtigung der Informationsbedürfnisse der Anteilsinhaber ist auch eine Korrektur in laufender Rechnung möglich.

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