WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 7 - Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personengesellschaften

Was ist bei der Aufstellung des Anhangs bei Personengesellschaften gem. §264a HGB zu berücksichtigen ?

Grds. gelten die allgemeinen Anhangangaben.
Ausstehende Hafteinlagen sind in dr Bilanz auszuweisen.
Es besteht eine Angabepflicht wenn es zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gem. §172 Abs. 4 HGB kommt. Dies kann durch die Einlagenrückgewähr als auch durch Sachverhalte nach §268 Abs.8 HGB resultieren. (Personengesellschaften haben die Ausschüttungssperre grds. nicht zu berücksichtigen; jedoch lebt die Haftung in Höhe der gesperrten Beträge wieder auf.

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