WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 7 - Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personengesellschaften

Was ist bei der Konzernrechnungslegung von Personengesellschaften gem §264 HGB zu berücksichtigen ?
 
Beherrschender Einfluss
 
Befreiung gem. §264b HGB

Einbeziehung verlangt beherrschenden Einfluss gem. §290 HGB. Dieser kann nur von persönlich haftenden Gesellschaftern der Gesellschaft verübt werden. Durch Einschränkungen im Gesellschaftsvertrag kann sich jedoch auch etwas anderes ergeben. Der Einzelfall ist demnach zu berücksichtigen. 
Die unwiderlegbaren Beherrschungsvermutungen gem. §290 Abs. 2 HGB können nicht ohne weiteres auf die Personengesellschaften angewendet werden.
 
Ist die §264a HGB Gesellschaft in einen KA einbezogen, so entfällt für sie die Aufstellungspflicht des EA gem. §264b HGB
 
Ist die PersG nur über die Quotenkonsolidierung oder Equity Methode in den Konzern einbezogen, gilt keine Freistellung.

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