WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 10 - Anwendung der Grundsätze des IDW S1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Welche allgemeinen Grundsätze definiert der RS HFA 10 für die Bewertung von Beteiligungen 

a) Nutzung des Ertragswertverfahrens
b) Subjektive oder Objektive Betrachtung in Abhängigkeit von den Intentionen der bilanzierenden Gesellschaft (Halten oder Veräußern)

Diskussion