WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 11 - Bilanzierung entgeltich erworbener Software beim Anwender

Wie wird die Erweiterung von Software, Customizing und Updates von Software behandelt ?

Erweiterung von Software: Liegt eine wesentliche Verbesserung vor, ist die bilanzierende Gesellschaft an ihre ursprüngliche Entscheidung gebunden (liegt Anschaffungsvorgang vor, so ist auch die Erweiterung ein Anschaffungsvorgang dh. hier gilt auch die Ausschüttungssperre). 
 
Customizing: 
Option 1: Ermöglichung des betriebsbereiten zustands = Aktivierungspflichtig
 
Option 2: Umfangreiche Bearbeitung, können wenn sie zu einer wesentlichen Verbesserun führen und unterliegen damit bei angeschaffter Software einem Aktivierungsgebot und bei hergestellter Software einem Aktivierungswahlrecht.
 
Updates 3: Grds. laufender Aufwand aber Möglichkeit zur Herstellung eines VG (Bsp. Generationswechsel). Der alte VG geht dann unter.
 
 

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