Revisionsklausur

Rel. Rev.grund im Zusammenhang mit § 263 I?

- grds. werden nach § 196 I GVG Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen
 
- bei nachteiligen Entscheidungen für den Angeklagten über Schuldfragen und RF der Tat gilt aber nach 263 I 2/3 Mehrheit
  -> idR Verstoß wegen Beratungsgeheimnis nach 43 DRiG nicht revisibel

Diskussion