Definitionen  

ZivR, DeliktsR

Technischer Totalschaden (Kfz)

Wenn Reparatur nicht möglich
 
→ Geschädigtem steht Wiederbeschaffungsaufwand für ein vergleichbares Kfz zu
 
(Streit um dogmatische Einordnung der Ersatzbeschaffung: BGH = Naturalrestitution; hLit = Schadenskompensation)

Diskussion