Definitionen  

ZivR, DeliktsR

Wirtschaftlicher Totalschaden (Kfz)

Reparaturkosten zzgl. merkantilem Minderwert liegen über 130% ("Integritätszuschlag") des reinen Wiederbeschaffungswertes
 
→ Geschädigter hat lediglich Anspruch auf Wiederbeschaffungsaufwand (wegen des Wirtschaftlichkeitspostulats)
 
(Streit dogmatische Einordnung der Ersatzbeschaffung: BGH = Naturalrestitution; hLit = Schadenskompensation)
 
(Merkantiler Minderwert = Minderwert, der trotz Reparatur verbleibt, da es sich nun um einen Unfallwagen handelt, der am Markt einen geringeren Wert hat)

Diskussion