Definitionen  

ZivR, DeliktsR

Unechter Totalschaden (Kfz)

Bei einer erheblichen Beschädigung eines fabrikneuen Kfz kann Schadensersatz auf Neuwagenbasis verlangt werden
 
Voraussetzung:
1. Erhebliche Beschädigung
2. Fabrikneues Kfz, Richtwerte:
- Laufleistung >= 1000 km 
- Zulassung >= 1 Monat
 
Streit dogmatische Einordnung der Abrechnung auf Neuwagenbasis:
  • Rspr.: Naturalrestitution, § 249 II
= Ersatzbeschaffung
  • hLit.: Schadenskompensation, § 251 I, Fall 2
→ Reparatur gerade nicht ausreichend

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