Revisionsklausur

Was muss man zum Revisionsantrag festhalten + Standard Formulierung?

- Inhalt des Antrags ergibt sich aus 344
 
- im Rahmen von 353 wird das angefochtene Urteil grds. vollständig - also im Schuld- und RFausspruch - aufzuheben sein
 
- Schuldspruch ist aufzuheben, wenn SV Mängel hat oder SV nicht verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde; RFausspruch ist idR nicht isoliert existenzfähig, wenn SV Mängel hat
 
- bei SV Mängel nach 353 II Feststellungen insgesamt aufheben
 
- idR nach 354 I keine eigene Entscheidung des Rev.gerichts, weil idR Verfahrensfehler; daher 354 II idR einschlägig (Zurückweisung); Ausn.: Freispruch; dann aber nur Sachrüge und Freispruch beantragen
 
- Schuldspruchberichtigung nach 345 analog (bspw. wird in Urteilsformel nicht gesetzl. Überschrift genutzt)
 
Standard-Antrag: Das Urteil des Amts-/Landgerichts... vom ... (Az.:) wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung/Strafkammer des Amts-/Landgerichts... zurückverwiesen.
 
 

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