Revisionsklausur

Verfahrensrüge (verfahrensrechtliche Gesetzesverletzung)

Welches zusätzliche Erforderniss bedarf es noch?

  • Der Beschwer des Revisionsführers
" Beeinträchtigung in Rechten oder schutzwürdigen Interessen "
--> mittelbare Beschwer genügt
muss Auswirkung auf "sein" Urteil gehabt haben
Bsp: Mitangeklagter
  • Bewiesensein des Verfahrensfehlers
    • Angabe des Nachweises
      • Freibeweis
      • Sitzungsprotokoll (§ 273 StPO)
  • Geltendmachung des Zwischenrechtsbehelfs des § 238 II StPO
    • Revisionen vermeiden indem eine Entscheidung des Gerichts erzwungen wird (Beschluss in der HV)

Diskussion