Unerlaubte Handlung

sonstige Anspruchsgrundlagen

(823 II) Schutzgesetz 

können nicht nur Gesetze im formellen Sinn, sondern Rechtsnormen aller Art sein, vgl. Art.2 EGBGB, als auch Verordnungen, öffentlich rechtliche Satzungen und gewohnheitsrecht 

Diskussion