Mündliche Prüfung UWG

UWG

Unzulässige Beeinflussung - § 4a Nr. 3 UWG

Siehe § 4a Nr. 3:
- Ausnutzen einer Machtposition
- zur Ausübung von Druck
- Einschränkung der Fähigkeit des Verbrauchers zu einer informierten Entscheidung

Diskussion