Mündliche Prüfung UWG

UWG

P: Verhältnis von § 5 II und Markenrecht

§ 5 II UWG behandelt den Fall der Irreführung wegen Verwechslungsgefahr.
 
Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht wird abstrakt anhand subjektiver Rechte geprüft.
 
Die Vorrangthese wurde jedoch aufgegeben, sodass das UWG neben dem MarkenR grundsätzlich parallel anwendbar ist.
ABER:
-> § 5 II verlangt konkrete Irreführung des Verbrauchers über die Herkunft in diesem Fall
-> es sind die Wertungen des Markenrechts bei der Auslegung zu berücksichtigen
 

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