Qualitätssicherung im Straßenwesen

Mangel

  • Der Käufer einer Ware ist verpflichtet, die gelieferte Ware zu prüfen und eventuelle Mängel dem Verkäufer mitzuteilen
  • von Falschlieferungen spricht man, wenn ein Mangel in der Menge (es wird zu wenig oder zu viel geliefert) oder ein Mangel in der Art ( eine andere als die bestellte Ware wird geliefert)vorliegt. 
  • um einen sach- oder Qualitätsmängel handelt es sich, wenn ein Mangel in der Güte (eine zugesicherte Eigenschaft der Ware fehlt) oder ein Mangel in der Beschaffenheit (es wird eine beschädigte Ware geliefert) vorhanden ist

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