Qualitätssicherung im Straßenwesen

Definition Mangel

Ein Sachmangel liegt gemäß Paragraph 434 BGB vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die Istbeschaffenheit des verkauften Gegenstandes zugunsten des Käufers von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht. 

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