RÜ Check Wiederholungsfragen 2018 2. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Wie sind die Innenrechtsbeziehungen in einer Ratsfraktion rechtlich zu qualifizieren?

Teilweise wird darauf abgestellt, dass es sich bei Fraktionen um nichtrechtsfähige Vereine i.S.d. BGB handelt, deren Innenrechtsbeziehungen daher nach Privatrecht zu beurteilen seien. Die h.M. stellt dagegen darauf ab, dass der Fraktionsbildung eine Vereinbarung mit öffentlich-rechtlichem Gegenstand zugrunde liegt. Die Fraktionszugehörigkeit ist danach ein öffentlich-rechtlicher Annex zu den öffentlich-rechtlichen Mitgliedschaftsrechten des Ratsmitglieds. (RÜ 6/2018, S. 384)