my AEVO

Wer prüft, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme an der
Abschlussprüfung gegeben sind?

§ 43

Die Angestellten der zuständigen Stelle (z. B. IHK) prüfen die Zulassungsvoraussetzungen. Wenn die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben hält, entscheidet der (ehrenamtlich arbeitende) Prüfungsausschuss (Verwaltungsakt).

Gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Diskussion